ENDEFR
Startseite › Deutschland › Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH

Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Frankfurt am Main, Deutschland · LEI 529900VI6TPALJ7KP272
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 7576 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 24. Januar 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 7576
RegisterstelleAmtsgericht Frankfurt am Main
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftWeißfrauenstraße 12-16, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.03.1949
LEI529900VI6TPALJ7KP272
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.01.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung24.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH diese Einheit
Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)