ENDEFR
Startseite › Schweden › JLO Invest AB

JLO Invest AB

Aktiebolag (AB) · Umeå, Schweden · LEI 549300D10ILKD0Y6G139
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

JLO Invest AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 555249-6595 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). JLO Invest AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 22. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 28. Dezember 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 28. Dezember 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer555249-6595
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftVästergatan 4C, 903 21 Umeå, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300D10ILKD0Y6G139
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben22.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung28.12.2018
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

JLO Invest AB diese Einheit
Celsium Group i Umeå AB Schweden
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)