ENDEFR
Startseite › Schweden › Kaffehuset i Karlstad AB

Kaffehuset i Karlstad AB

Aktiebolag (AB) · Karlstad, Schweden · LEI 529900OQIOHM8Y4VO920
LEI aktiv

Kurzprofil

Kaffehuset i Karlstad AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556657-9578 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Laut GLEIF ist die direkte Muttergesellschaft Aktiebolaget Anders Löfberg (Schweden). Begründung laut GLEIF: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt. Der LEI wurde am 1. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556657-9578
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 1501, 651 21 Karlstad, Schweden
Anschrift der HauptverwaltungTolagsgatan 1, 651 21 Karlstad, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.03.2004
LEI529900OQIOHM8Y4VO920
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Aktiebolaget Anders Löfberg Schweden direkte Muttergesellschaft
Kaffehuset i Karlstad AB diese Einheit

Beziehung zur Muttergesellschaft

Direkte Muttergesellschaft
MuttergesellschaftAktiebolaget Anders Löfberg
Abschlusszeitraum01.01.2025 bis 31.12.2025
BelegKonzernabschluss
Bestätigungvollständig bestätigt
Beginn der Beziehung05.03.2018
In GLEIF erfasst seit15.03.2018
Zuletzt aktualisiert09.04.2026
Status des Datensatzesaktuell

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Oberste Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft hat keinen LEI und hat keinem LEI zugestimmt.