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Kallskär 2 AB

Aktiebolag (AB) · Stockholm, Schweden · LEI 549300T23WTH4UBS7B53
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Kallskär 2 AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 559180-1989 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Kallskär 2 AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. März 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer559180-1989
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBox 5017, 102 41 Stockholm, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.11.2018
LEI549300T23WTH4UBS7B53
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.03.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Kallskär 2 AB diese Einheit
Eterna Invest AB (publ) Schweden abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)