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LA MAISON FRANCAISE DU VERRE

société par actions simplifiée (SAS) · CHATEAUROUX, Frankreich · LEI 969500LFSK9A6CHHMT67
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LA MAISON FRANCAISE DU VERRE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 882622897 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). LA MAISON FRANCAISE DU VERRE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Juni 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer882622897
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift85 ALLEE DES MAISONS ROUGES, 36000 CHATEAUROUX, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.03.2020
LEI969500LFSK9A6CHHMT67
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.06.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung27.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LA MAISON FRANCAISE DU VERRE diese Einheit
NEW DURALEX INTERNATIONAL Frankreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)