ENDEFR
Startseite › Deutschland › LACON Beteiligungs GmbH

LACON Beteiligungs GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Karlsfeld, Deutschland · LEI 894500IIE4UYWPONEA96
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

LACON Beteiligungs GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 249884 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). LACON Beteiligungs GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 30. Juni 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 5. Oktober 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 5. Oktober 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 249884
RegisterstelleAmtsgericht München
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftHertzstraße 2, 85757 Karlsfeld, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.07.2019
LEI894500IIE4UYWPONEA96
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben30.06.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LACON Beteiligungs GmbH diese Einheit
Lacon Electronic GmbH Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)