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Lichtgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Stadtlohn, Deutschland · LEI 529900OMPYS2AM901U23
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Lichtgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 4266 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Lichtgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 12. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 4266
RegisterstelleAmtsgericht Coesfeld
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftSiemensstraße 1, 48703 Stadtlohn, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.11.1929
LEI529900OMPYS2AM901U23
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Lichtgitter Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese Einheit
Lichtgitter Blechprofilroste GmbH & Co. KG Deutschland
Lichtgitter GFK GmbH & Co.KG Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)