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MAGENWIRTH Technologies GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Bad Urach, Deutschland · LEI 52990041PMI7RJH0YE11
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MAGENWIRTH Technologies GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 723756 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). MAGENWIRTH Technologies GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 6. Juli 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 723756
RegisterstelleAmtsgericht Stuttgart
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftEckisstr. 4, 72574 Bad Urach, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.08.2007
LEI52990041PMI7RJH0YE11
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.07.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MAGENWIRTH Technologies GmbH diese Einheit
Gustav Magenwirth GmbH & Co. KG Deutschland
KATEK Frickenhausen GmbH Deutschland abgelaufen
Powersports MTG GmbH Deutschland abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (3)