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MFG Metall- und Ferrolegierungsgesellschaft mbH, Hafner, Blondin & Tidou

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Meerbusch, Deutschland · LEI 529900YNZW8A7848GR63
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MFG Metall- und Ferrolegierungsgesellschaft mbH, Hafner, Blondin & Tidou ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 18104 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). MFG Metall- und Ferrolegierungsgesellschaft mbH, Hafner, Blondin & Tidou ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 14. September 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. September 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 29. Oktober 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 18104
RegisterstelleAmtsgericht Neuss
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftRudolf-Diesel-Str. 9, 40670 Meerbusch, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.03.2004
LEI529900YNZW8A7848GR63
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben14.09.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.09.2025
Nächste LEI-Erneuerung29.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MFG Metall- und Ferrolegierungsgesellschaft mbH, Hafner, Blondin & Tidou diese Einheit
ARRANDENE MFG LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)