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NAOS LIGHTHOUSE

société par actions simplifiée (SAS) · AIX-EN-PROVENCE, Frankreich · LEI 969500ETX63W18O5KI45
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

NAOS LIGHTHOUSE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 479401572 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). NAOS LIGHTHOUSE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 11. April 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer479401572
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift355 RUE PIERRE-SIMON LAPLACE, 13290 AIX-EN-PROVENCE, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.11.2004
LEI969500ETX63W18O5KI45
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.04.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

NAOS LIGHTHOUSE diese Einheit
NAOS IMMOBILIER ET GESTION Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)