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OHANA HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (LTD) · ST HELIER, Jersey · LEI 213800WG5CD1VDSCS296
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

OHANA HOLDINGS LIMITED ist auf Jersey registriert und im Register „Company Registry“ unter der Nummer 118311 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (LTD) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Jersey). OHANA HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 14. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (LTD)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Jersey)
RegisterCompany Registry · Website des Registers
Registernummer118311
RegisterstelleJersey Financial Services Commission Companies Registry
RechtsordnungJersey
Sitzanschrift27 ESPLANADE, JE4 9XJ ST HELIER, Jersey
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.04.2015
LEI213800WG5CD1VDSCS296
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben14.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung18.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

OHANA HOLDINGS LIMITED diese Einheit
MANDARA ENERGY LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
MCE LIMITED Jersey abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)