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PELEGRINA

Société à responsabilité limitée (sans autre indication) · BOULOGNE-BILLANCOURT, Frankreich · LEI 9695000JUV7NI83YW611
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

PELEGRINA ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 814527305 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). PELEGRINA ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 12. November 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété à responsabilité limitée (sans autre indication)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer814527305
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift123 RUE DU CHATEAU, 92100 BOULOGNE-BILLANCOURT, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.10.2015
LEI9695000JUV7NI83YW611
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.11.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

PELEGRINA diese Einheit
PAN ASIA FOOD Frankreich abgelaufen
TERR'ASIA Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)