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RAMERY

société par actions simplifiée (SAS) · ERQUINGHEM-LYS, Frankreich · LEI 969500GYBCIR3IGY2A33
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

RAMERY ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 472502442 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). RAMERY ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 24. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer472502442
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift740 RUE DU BAC, 59193 ERQUINGHEM-LYS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1972
LEI969500GYBCIR3IGY2A33
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

RAMERY diese Einheit
RAMERY CONSTRUCTION Frankreich
RAMERY ENVIRONNEMENT Frankreich
RAMERY IMMOBILIER Frankreich
RAMERY TRAVAUX PUBLICS Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (4)