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RELAIS ET CHATEAUX

Association déclarée · PARIS, Frankreich · LEI 969500P5FBECH1U7P490
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

RELAIS ET CHATEAUX ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 306446675 eingetragen. Die Rechtsform ist Association déclarée. RELAIS ET CHATEAUX ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 21. Mai 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Januar 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 24. Januar 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 24. Januar 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAssociation déclarée
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer306446675
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift58 RUE DE PRONY, 58 A 60, 75017 PARIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1900
LEI969500P5FBECH1U7P490
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben21.05.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.01.2025
Nächste LEI-Erneuerung24.01.2025
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

RELAIS ET CHATEAUX diese Einheit
RELAIS & CHATEAUX ENTREPRISE Frankreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)