ENDEFR
Startseite › Frankreich › REVIMA HOLDING

REVIMA HOLDING

société par actions simplifiée (SAS) · RIVES-EN-SEINE, Frankreich · LEI 549300VXFPJC2GM7Z042
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

REVIMA HOLDING ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 845266725 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). REVIMA HOLDING ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 16. April 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer845266725
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift1 AV DU LATHAM 47, CAUDEBEC-EN-CAUX, 76490 RIVES-EN-SEINE, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.01.2019
LEI549300VXFPJC2GM7Z042
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben16.04.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

REVIMA HOLDING diese Einheit
REVIMA GROUP Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)