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SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Münster, Deutschland · LEI 967600MQKUXRD6ZJQH43
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 1264 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 12. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 1264
RegisterstelleAmtsgericht Münster
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftHaferlandweg 18, 48155 Münster, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)13.01.1978
LEI967600MQKUXRD6ZJQH43
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH diese Einheit
KTF SELECTRIC GmbH Deutschland
SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH Deutschland
SELECTRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)