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Sleep Well Hotel AB

Aktiebolag (AB) · ALINGSÅS, Schweden · LEI 9845002A940B37F87556
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Sleep Well Hotel AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556552-9350 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). Sleep Well Hotel AB ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 10. Juni 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Juni 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 10. Juni 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 10. Juni 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556552-9350
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftBankgatan 1, 441 30 ALINGSÅS, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.02.1998
LEI9845002A940B37F87556
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben10.06.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung10.06.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Sleep Well Hotel AB diese Einheit
Rosella Aktiebolag Schweden

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)