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SOCIETE POUR L'EXPANSION DE L'AGRICULTURE CEREALIERE

SA à conseil d'administration (s.a.i.) · PARIS, Frankreich · LEI 96950027HKSA0Z04GP76
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SOCIETE POUR L'EXPANSION DE L'AGRICULTURE CEREALIERE ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 334428810 eingetragen. Die Rechtsform ist SA à conseil d'administration (s.a.i.) – Aktiengesellschaft (Frankreich). SOCIETE POUR L'EXPANSION DE L'AGRICULTURE CEREALIERE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 22. Februar 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSA à conseil d'administration (s.a.i.)
Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer334428810
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift23 AVENUE DE NEUILLY, 75016 PARIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1985
LEI96950027HKSA0Z04GP76
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.02.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung09.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SOCIETE POUR L'EXPANSION DE L'AGRICULTURE CEREALIERE diese Einheit
UNIGRAINS Frankreich
UNIGRAINS DEVELOPPEMENT Frankreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)