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STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Berlin, Deutschland · LEI 529900JSS71ZRA6FTM67
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 1190 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 1190
RegisterstelleAmtsgericht Berlin-Charlottenburg
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftWerbellinstr. 12, 12053 Berlin, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)07.07.1924
LEI529900JSS71ZRA6FTM67
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung06.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese Einheit
WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mit beschränkter Haftung Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)