STI INFRASTRUCTURE S.À R.L.
Kurzprofil
STI INFRASTRUCTURE S.À R.L. ist in Luxemburg registriert und im Register „Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)“ unter der Nummer B178149 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Luxemburg). STI INFRASTRUCTURE S.À R.L. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 8. Mai 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 18. Dezember 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. Dezember 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. Dezember 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | Société à responsabilité limitée (SARL) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Luxemburg) |
|---|---|
| Register | Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) · Website des Registers |
| Registernummer | B178149 |
| Registerstelle | Luxembourg Business Registers |
| Rechtsordnung | Luxemburg |
| Sitzanschrift | 26A, BOULEVARD ROYAL, L-2449 LUXEMBOURG, Luxemburg |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| LEI | 213800EW7XDXPCOSD820 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 08.05.2014 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 18.12.2021 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 17.12.2021 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.