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STIFTELSEN NORSK LUFTAMBULANSE

Stiftelse · OSLO, Norwegen · LEI 984500486DE66L1E6A29
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

STIFTELSEN NORSK LUFTAMBULANSE ist in Norwegen registriert und im Register „Unternehmensregister (Foretaksregisteret)“ unter der Nummer 939 483 136 eingetragen. Die Rechtsform ist Stiftelse. STIFTELSEN NORSK LUFTAMBULANSE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 20. Juni 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Juni 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. Juni 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. Juni 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformStiftelse
RegisterUnternehmensregister (Foretaksregisteret) · Website des Registers
Registernummer939 483 136
RegisterstelleThe Brønnøysund Register Centre
RechtsordnungNorwegen
SitzanschriftStorgata 33, 0184 OSLO, Norwegen
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.11.1977
LEI984500486DE66L1E6A29
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben20.06.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.06.2023
Nächste LEI-Erneuerung20.06.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

STIFTELSEN NORSK LUFTAMBULANSE diese Einheit
NORSK LUFTAMBULANSE AS Norwegen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)