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SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Kaiserslautern, Deutschland · LEI 529900S2M57TKU8VYD45
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 2627 eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 19. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 2627
RegisterstelleAmtsgericht Kaiserslautern
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftBismarckstraße 14, 67655 Kaiserslautern, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.12.1991
LEI529900S2M57TKU8VYD45
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung17.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH diese Einheit
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG Deutschland
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG Deutschland
WVE GmbH Kaiserslautern Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)