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Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG

Kommanditgesellschaft (KG) · München, Deutschland · LEI 5299001OHKQVQZXUTY65
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRA 115189 eingetragen. Die Rechtsform ist Kommanditgesellschaft (KG). Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 28. Juni 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformKommanditgesellschaft (KG)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRA 115189
RegisterstelleAmtsgericht München
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftMies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.11.2021
LEI5299001OHKQVQZXUTY65
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.06.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG diese Einheit
Trei Real Estate GmbH Deutschland
TREI REAL ESTATE VP 1 SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ SPÓŁKA KOMANDYTOWA Polen abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)