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THE CARLYLE TRUST (JERSEY) LIMITED

Private Limited Company (LTD) · ST HELIER, Jersey · LEI 213800YISUYE2PDV1A53
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

THE CARLYLE TRUST (JERSEY) LIMITED ist auf Jersey registriert und im Register „Company Registry“ unter der Nummer 11883 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (LTD) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Jersey). THE CARLYLE TRUST (JERSEY) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 9. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. September 2020 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 13. September 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 13. September 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (LTD)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Jersey)
RegisterCompany Registry · Website des Registers
Registernummer11883
RegisterstelleJersey Financial Services Commission Companies Registry
RechtsordnungJersey
SitzanschriftFIFTH FLOOR 37 ESPLANADE, JE1 2TR ST HELIER, Jersey
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800YISUYE2PDV1A53
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben09.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.09.2020
Nächste LEI-Erneuerung13.09.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE CARLYLE TRUST (JERSEY) LIMITED diese Einheit
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.