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THE FLEXITALLIC GROUP

société par actions simplifiée (SAS) · Paris, Frankreich · LEI 254900AD02NNSUC2FF90
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

THE FLEXITALLIC GROUP ist in Frankreich registriert und im Register „Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)“ unter der Nummer 532 742 699 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). THE FLEXITALLIC GROUP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 22. Oktober 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterHandels- und Gesellschaftsregister (RCS) · Website des Registers
Registernummer532 742 699
RegisterstelleInfogreffe
RechtsordnungFrankreich
SitzanschriftRue de Mogador, 31-33, 75009 Paris, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.06.2011
LEI254900AD02NNSUC2FF90
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.10.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

THE FLEXITALLIC GROUP diese Einheit
FGI ACQUISITION CORP. Vereinigte Staaten
FLEXITALLIC INVESTMENTS, INC. Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)