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Tjörns Kommunala Förvaltnings AB

Aktiebolag (AB) · Skärhamn, Schweden · LEI 5493004T42EQMOUKRW23
LEI abgelaufen

Kurzprofil

Tjörns Kommunala Förvaltnings AB ist in Schweden registriert und im Register „Handelsregister (Bolagsverket)“ unter der Nummer 556755-3572 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiebolag (AB) – Kapitalgesellschaft (Schweden). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 1. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 14. November 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 14. November 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiebolag (AB)
Kapitalgesellschaft (Schweden)
RegisterHandelsregister (Bolagsverket) · Website des Registers
Registernummer556755-3572
RegisterstelleBolagsverket
RechtsordnungSchweden
SitzanschriftKroksdalsvägen 1, 471 32 Skärhamn, Schweden
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493004T42EQMOUKRW23
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben01.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung14.11.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Tjörns Kommunala Förvaltnings AB diese Einheit
Tjörns Bostads AB Schweden abgelaufen
Tjörns Hamnar AB Schweden abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)