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TWENTY FIRST FUNDS

Société d'investissement à capital variable (SICAV) · Luxembourg, Luxemburg · LEI 549300KYUCZ326J4CM74
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

TWENTY FIRST FUNDS ist in Luxemburg registriert und im Register „CSSF - Entités Surveillées“ unter der Nummer O00008539 eingetragen. Die Rechtsform ist Société d'investissement à capital variable (SICAV). TWENTY FIRST FUNDS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 4 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Juni 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Januar 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 23. Januar 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 23. Januar 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformSociété d'investissement à capital variable (SICAV)
RegisterCSSF - Entités Surveillées · Website des Registers
RegisternummerO00008539
RegisterstelleCommission de Surveillance du Secteur Financier
RechtsordnungLuxemburg
Sitzanschrift5, allée Scheffer, 2520 Luxembourg, Luxemburg
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.05.2015
LEI549300KYUCZ326J4CM74
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.06.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.01.2025
Nächste LEI-Erneuerung23.01.2025
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (4)