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UPPERSIDE CAPITAL PARTNERS

SA à conseil d'administration (s.a.i.) · PARIS, Frankreich · LEI 969500XK3PP396JNJV02
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

UPPERSIDE CAPITAL PARTNERS ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 403123011 eingetragen. Die Rechtsform ist SA à conseil d'administration (s.a.i.) – Aktiengesellschaft (Frankreich). UPPERSIDE CAPITAL PARTNERS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 21. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSA à conseil d'administration (s.a.i.)
Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer403123011
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift36 RUE DES PETITS CHAMPS, 75002 PARIS, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.12.1995
LEI969500XK3PP396JNJV02
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung21.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

UPPERSIDE CAPITAL PARTNERS diese Einheit
BIOTECH DENTAL Frankreich
NATECH Frankreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)