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V. MANE FILS

société par actions simplifiée (SAS) · LE BAR-SUR-LOUP, Frankreich · LEI 9695008GR6MKEEV0RU77
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

V. MANE FILS ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 415550284 eingetragen. Die Rechtsform ist société par actions simplifiée (SAS) – vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich). V. MANE FILS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 29. Juli 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformsociété par actions simplifiée (SAS)
vereinfachte Aktiengesellschaft (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer415550284
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift620 ROUTE DE GRASSE, 06620 LE BAR-SUR-LOUP, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.1955
LEI9695008GR6MKEEV0RU77
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben29.07.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

V. MANE FILS diese Einheit
MANE USA INC. Vereinigte Staaten abgelaufen
MANE, INC. Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)