ENDEFR
Startseite › Deutschland › VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG

VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) · Stuttgart, Deutschland · LEI 391200SGRDV4PAOE8G06
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 1491 eingetragen. Die Rechtsform ist Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 6 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 18. Mai 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 1491
RegisterstelleAmtsgericht Stuttgart
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftMittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.05.1952
LEI391200SGRDV4PAOE8G06
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.05.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG diese Einheit
VPV Holding Aktiengesellschaft Deutschland
VPV Makler Service GmbH Deutschland
VPV Service GmbH Deutschland
VPV Vermittlungs-GmbH Deutschland
Gesamte Gruppe ansehen: 6 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (4)