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VERGNIAUD MORAIS INVESTISSEMENT

Société à responsabilité limitée (sans autre indication) · DIJON, Frankreich · LEI 969500JOQA84ZUHJ3J51
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

VERGNIAUD MORAIS INVESTISSEMENT ist in Frankreich registriert und im Register „Unternehmensverzeichnis Sirene (INSEE)“ unter der Nummer 803421130 eingetragen. Die Rechtsform ist Société à responsabilité limitée (sans autre indication) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich). VERGNIAUD MORAIS INVESTISSEMENT ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociété à responsabilité limitée (sans autre indication)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Frankreich)
RegisterUnternehmensverzeichnis Sirene (INSEE) · Website des Registers
Registernummer803421130
RegisterstelleInstitut National de la Statistique et des Études Économiques
RechtsordnungFrankreich
Sitzanschrift2 RUE MABLY, 21000 DIJON, Frankreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.07.2014
LEI969500JOQA84ZUHJ3J51
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung05.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

VERGNIAUD MORAIS INVESTISSEMENT diese Einheit
BEVM SARL Frankreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)