ENDEFR
Startseite › Deutschland › Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gemeinnützige GmbH

Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gemeinnützige GmbH

Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) · Ottendorf, Deutschland · LEI 391200GUVHY4HUBWMZ53
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gemeinnützige GmbH ist in Deutschland registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer HRB 940 eingetragen. Die Rechtsform ist Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gemeinnützige GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 27. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. September 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 27. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
RegisterHandelsregister · Website des Registers
RegisternummerHRB 940
RegisterstelleAmtsgericht Kiel
RechtsordnungDeutschland
SitzanschriftOttendorfer Weg 22, 24107 Ottendorf, Deutschland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)08.08.1975
LEI391200GUVHY4HUBWMZ53
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben27.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.09.2025
Nächste LEI-Erneuerung27.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gemeinnützige GmbH diese Einheit
A D Ambulante Dienste gGmbH Deutschland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)